Bürgermeisterinformation August 2023

Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,

mit Highspeed ins Internet wird nun auch im ländlichen Raum für (fast) Jedermann möglich. Von vielen sehnlichst erwartet. Was zukünftig auf der Datenautobahn unsichtbar und schnell passiert, erfordert in der Umsetzung jedoch erst einmal das Öffnen von Straßen und Wegen mittels schwerem Gerät. Vielfach wird die Verwaltung gefragt, ob nicht bestehende Infrastruktur genutzt werden könne oder aber es wird Besorgnis geäußert, ob diese nicht Gefahr laufe, zerstört zu werden. Tatsächlich ist es so, dass jeder Anbieter völlig rechtens den sogenannten Überbau vornehmen darf. Den tätigen Tiefbauunternehmen ist grundsätzlich daran gelegen, den Ursprungszustand wiederherzustellen. Wiederholtes Öffnen von Anschlussstellen erfordert entsprechend auch erneutes Setzen von Pflaster bzw. Asphaltarbeiten. Ergebnis kann sein, dass eine hundertprozentige Wiederherstellung nicht erzielt wird. Die Verwaltung kontrolliert die Straßenzüge hierauf hin. Wird Handlungsbedarf festgestellt, tritt der Fachbereich Planen+Bauen an den Netzbetreiber heran und fordert zur Nachbesserung durch den beauftragten Subunternehmer auf.

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© QUELLE: Stadt Steinheim